Beglaubigung von Übersetzungen
Beglaubigung des Büros
Das Übersetzungsbüro verschnürt die Übersetzung mit dem Original oder der Kopie des Dokumentes und beglaubigt durch ein Siegel, dass die Übersetzung korrekt ist und dass der 235. Artikel des Strafkodexes der Republik Litauen dem Übersetzer bekannt ist. Dieser Artikel regelt die Haftung im Falle einer vorsätzlichen Falschübersetzung. Die Beglaubigung des Büros wird in der Regel bei der Übersetzung von Verträgen und Steuerdeklarationen verwendet.
Notarielle Beglaubigung
Der Notar bestätigt die Unterschrift des/der Übersetzers/-in. Das bedeutet, dass der Notar einen Kooperationsvertrag mit dem Übersetzungsbüro abgeschlossen hat und ihm liegen Nachweise über die beruflichen Qualifikationen der in diesem Büro tätigen Übersetzer vor. Eine notarielle Beglaubigung kann erforderlich sein, wenn übersetzte Dokumente (Heiratsurkunden, Personaldokumente, Diplome, Notenbescheinigungen usw.) staatlichen Behörden vorgelegt werden müssen. Wir empfehlen vorab zu klären, ob in Ihrem Fall eine notarielle Beglaubigung tatsächlich erforderlich ist, weil meistens eine Beglaubigung des Büros ausreicht. Des Weiteren ist wichtig zu beachten, dass der Notar keine offiziellen im Ausland ausgestellten Dokumente sowie deren Übersetzungen bestätigt, wenn diese Dokumente keine Apostille tragen beziehungsweise nicht durch ein Konsulat legalisiert worden sind.
Das MP Übersetzungsbüro unterhält Kooperationsverträge mit einigen Notariaten und lässt Dokumente im Namen der Kunden beglaubigen, sodass Ihr persönliches Erscheinen beim Notar nicht erforderlich ist.
Apostille
Das ist eine spezielle Bescheinigung einer bevollmächtigten staatlichen Behörde, welche die Echtheit der sich im Dokument befindlichen Unterschrift, die Funktion des Unterzeichners und falls erforderlich die Echtheit des Stempels oder des Siegels beglaubigt. Wenn Sie ein im Ausland ausgestelltes offizielles Dokument verwenden möchten, muss dieses mit einer Apostille versehen (legalisiert) worden sein. Es kann in dem Land erfolgen, wo das Dokument erstellt worden ist oder in der Botschaft dieses Landes. Gleiche Regeln gelten auch wenn Sie ein in Litauen ausgestelltes Dokument im Ausland verwenden möchten.